Tiba Managementberatung GmbH (nachfolgend ‚Tiba‘ genannt)
Arbeitszeitregelung
Die für ein Projekt benannten Berater und Trainer stehen dem Kunden in der Regel während der normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 8 Stunden pro Tag. Reisezeiten: Die Reisezeiten zum und vom Hauptstandort des Kunden innerhalb von Deutschland bzw. innerhalb eines Landes werden nicht berechnet. Reisezeiten im Auftrag des Kunden zu anderen Standorten sowie bei internationalen Einsätzen werden stundengenau mit 50 % des vereinbarten Verrechnungssatzes berechnet. Reisekosten: Form und Umfang der Reisekosten werden im einzelnen Auftrag mit dem Kunden geregelt.
Geschäftsgeheimnisse
Der Kunde wird Tiba alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die Tiba wird den Kunden über seine Tätigkeit auf dem Laufenden halten und die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten und Informationen rechtzeitig abfordern. Die Tiba stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Kunden als vertraulich eingestuften Informationen entsprechend behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen der Tiba als Geschäftsgeheimnis der Tiba vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, einschließlich der Pflicht, sich in Zweifelsfällen mit der Geschäftsführung der Gegenpartei abzustimmen, besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
Verarbeitung und Weitergabe von Informationen und Daten
Der Kunde stimmt der Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Veränderung, Kommunikation) von Informationen und Daten über den Kunden ausschließlich im Rahmen der eingegangenen Rechtsgeschäfte zu. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist beiderseits abstimmungspflichtig.
Rechnungserteilung
Die Tiba stellt die erbrachten Leistungen sowie die angefallenen Nebenkosten nach Leistungserbringung, i.d.R. jeweils am Monatsende, in Rechnung. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt, ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist der Eingang der Gutschrift auf dem angegebenen Bankkonto.
Fälligkeit von Rechnungen
Gerät der Abnehmer mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
Aufrechnungs- / Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten steht dem Kunden zu, sofern die Gegenansprüche gegenüber der Tiba rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden insofern zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall des Verkäufers.
Abtretung von Ansprüchen
Die Tiba ist berechtigt, Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden abzutreten.
Austausch von Beratern und Trainern
Die Tiba ist berechtigt, in begründeten Fällen, seine im Auftrag eingesetzten Berater und Trainer durch andere, gleichqualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Kunde berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Dienstleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Informationen sowie gegebenenfalls benötigte Räumlichkeiten zur Verfügung. Die von der Tiba erbrachte Leistung setzt die Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium der Auftragsabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.
Aufwandsschätzungen
Alle Angaben der Tiba zum Zeitaufwand für Leistungen innerhalb des Auftrages und zu Zeitpunkten für das Erbringen dieser Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, wird die Tiba dies dem Kunden unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich anzeigen.
Rechte an den Arbeitsergebnissen
Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. Die Tiba ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Kunden noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Kunden erhalten.
Urheberrecht
Bereitgestellte Schulungsmaterialien und Lernsoftware der Tiba unterliegen dem Urheberrecht. Tiba räumt den Seminarteilnehmern ein einfaches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch und ihre berufliche Tätigkeit ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Übersetzung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Insbesondere ist die Verwendung zu Schulungszwecken, außerhalb des Auftragsverhältnisses mit Tiba, nicht gestattet. Dies gilt auch für Seminarinhalte, die den Teilnehmern elektronisch zugänglich gemacht werden. Davon ausgenommen sind Materialien oder Lernsoftware, die kostenpflichtig von Tiba individuell für den Kunden erarbeitet wurden. Hieran erwirbt der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht. Bei Einsatz von Schulungsmaterialien oder Lernsoftware, an denen Urheberrechte Dritter bestehen, erklären die Vertragsparteien, dass sie diese Rechte beachten werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.
Schadenersatzansprüche
Die Tiba haftet für die erbrachte Dienstleistung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat die Tiba Schadenersatz zu leisten, so gehen diese Ansprüche ausschließlich auf entgeltliche Leistungen. Die Summe aller Schadenersatzansprüche ist auf die Vertragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.
Kündigungsfristen
Jede der beiden Parteien hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags erfolgt schriftlich. Trainings / Workshops: Durchführungstermine werden schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, Trainings / Workshops zu stornieren. Diese können zudem auf Wunsch einmalig um höchstens sechs Monate verschoben werden. Der neue Termin wird im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt. Stornierung und Mitteilung des Wunsches auf Verschiebung müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Die bereits angefallenen Hotel- und Reisekosten werden vom Kunden erstattet. Die Vertragsbedingungen für Stornierungen und Verschiebungen werden im einzelnen Auftrag mit dem Kunden geregelt.
Abwehrklausel
Widersprechen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tiba den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden die strittigen Sachverhalte im Rahmen der Vertragsverhandlungen gesondert vereinbart.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht. Internationales Kaufrecht gilt explizit als ausgeschlossen.
Stand: 07/2024